Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Haftungsausschluss

Alle unsere Angebote richten sich an gesunde Menschen in Eigenverantwortung.

Der Teilnehmer* bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er gesund und leistungsfähig ist und die Kontraindikationen gelesen und verstanden hat. Er fastet, praktiziert Yoga und nimmt an den Aktivitäten auf eigene Verantwortung teil. Jegliche Haftung seitens Live Bright Life wird abgelehnt. Der Teilnehmer verfügt über eine eigene Unfallversicherung.

Fasten ist für gesunde Personen kein Problem. Bei Krankheiten, Funktionsschwächen und/oder dauerhaft eingenommene Medikamenten nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Arzt. Die nachfolgende Liste der Kontraindikationen ist nicht abschliessend. Bei grösseren gesundheitlichen Problemen empfehlen wir den Aufenthalt in einer Fastenklinik.

 

Kontraindikationen beim Fasten nach der Buchinger Methode:

  • Insulin Patienten
  • Untergewichtige Personen
  • Marcumar Patienten
  • Psychisch Kranke, Depressionen
  • Magen-, Darmgeschwüre
  • Krebs in vorgerücktem Stadium
  • Frauen in Schwangerschaft oder stillend
  • seelisch ausgelaugte Menschen und Suchtkranke
  • Schilddrüsen-Überfunktion
  • Epilepsie
  • Nierenschwäche oder -funktionsstörungen
  • Kinder unter 16 Jahren
  • Frisch operierte Personen

Der Kunde haftet für alle Schäden und Verluste, die Live Bright Life durch ihn entstehen. Der Nachweis des Verschuldens ist nicht erforderlich. Live Bright Life kann vom Kunden den Nachweis angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

Live Bright Life und mit Live Bright Life zusammenarbeitende Anbieter (z.B. Hotels, weitere Veranstalter) haftet nicht für Diebstahl oder Schäden an Gegenständen, die durch den Teilnehmer eingebracht werden. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge. Im Übrigen haftet Live Bright Life nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

*Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt. Die Angaben beziehen sich jedoch auf Angehörige aller Geschlechter.

II. Vertragsabschluss

1. Durch die Zusendung unserer Reservierungs­bestätigung ist die Buchung rechtskräftig.

2. Es bedarf einer schriftlichen Stornierung, um den Vertrag wirksam zu annullieren.

3. Das Seminar kann nur als ganzes gebucht werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus dem Seminar werden nicht erstattet. Einzelne Inhalte des Seminars sind nicht veränderbar.

III. Anmeldung und Zahlung

Die Seminargebühr ist fristgerecht zum jeweiligen Datum per Banküberweisung zu begleichen.

 

Bankverbindung:

BANK: Schwyzer Kantonalbank

BIC (Swift): KBSZCH22XXX

Zugunsten von: Linda Keller, Live Bright Life, Wilenstr. 156, 8832 Wilen b. Wollerau

 

Live Bright Life organisiert die Buchung des Hotelzimmers für die Teilnehmer, lehnt aber jeden Haftungsanspruch bei Hotelleistungen ab. Mit der Anmeldung zu einem Seminar wird ein Zimmer gemäss gewählter Zimmerkategorie gebucht und der Teilnehmer geht einen Vertrag mit dem jeweiligen Hotel ein.

 

Zusätzliche Hotelleistungen bezahlt der Teilnehmer direkt dem Hotel, spätestens am letzten Tag seines Aufenthaltes.

 

Zusätzliche in Anspruch genommene Live Bright Live Leistungen können vor der Abreise beim Seminarleiter (per Banküberweisung oder Twint) bezahlt werden.

IV. Annullationsbedingungen

Eine Annullation der Inanspruchnahme der Leistung (Seminar und Hotelzimmerbuchung) ist Live Bright Life schriftlich zu melden, ansonsten bleiben beide Buchungen (Seminar und Hotel) bestehen. Folgende Annullationsbedingungen gelten:

 

Rücktrittsbedingungen

  • bis 30 Tage vor Ankunft: Bearbeitungsgebühr von CHF 150.-
  • 30 - 0 Tage vor Ankunft: gesamter Seminarpreis (bei Komplettangeboten inkl. Hotelzimmerbuchung)

V. Annullationsversicherung

Eine Annullationsversicherung für die Hotelreservation und die Seminargebühr ist Sache der Teilnehmer. Live Bright Life hat keine Risikoversicherung. Der Teilnehmer haftet in jedem Fall für die Annullationsgebühr.

Die Annullierung ist für den Teilnehmer hingegen kostenlos, wenn dessen Platz anderweitig an eine geeignete Person vergeben werden kann.

VI. Rücktritt durch Live Bright Life

Live Bright Life und deren Angestellte, können Teilnehmer, die die Regeln von Live Bright Life und die Hausordnung des jeweiligen Hotels oder der Seminar Lokalität nicht beachten, im Interesse der anderen Gäste von der Teilnahme an einem Seminar oder dem Aufenthalt in dem entsprechenden Hotel / den Räumlichkeiten ausschliessen. Live Bright Life kann ausserdem unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:

 

a) Es besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass ein Teilnehmer die Ausrichtung von Life Bright, die Sicherheit oder das Ansehen der Firma oder deren Gäste gefährden.

b) Live Bright Life stellt fest, dass die Seminarteilnahme unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen oder eines anderen als des mitgeteilten Zwecks gebucht wurden.

 

Live Bright Life erklärt den Rücktritt, sobald von den hierzu berechtigenden Gründen Kenntnis erlangt wurde und informiert den Gast unverzüglich. Schadenersatzansprüche gegen Live Bright Life und deren Mitarbeitenden kann der Teilnehmer in allen genannten Fällen nicht geltend machen.

VII. Rücktrittsbedingungen bei Pandemie

Seminarbeitrag

Der Seminarbetrag wird bei einer Pandemie für die Buchung eines späteren Seminars angerechnet. Bei anderen unvorhersehbaren Ereignissen werden die Bedingungen dem Ereignis entsprechend angepasst.

Hotelreservation

Im Falle einer Pandemie  oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, gelten die Rücktrittsbedingungen für die Hotelübernachtungen des jeweiligen Hotels. Hat das Hotel eine Betriebsgenehmigung und ist es bereit Gäste zu beherbergen, gelten die üblichen Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Hotels.

VIII. Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Live Bright Life. Gerichtsstand ist Wollerau (Bezirk Höfe). Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch eine zulässige Regelung, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung weitestgehend entspricht. Im Übrigen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.